Jede Genossenschaft befindet sich im gemeinschaftlichen Eigentum aller Mitglieder. Der Vorstand ist lediglich ein von den Mitgliedern bestellter „Geschäftsführer“ der Genossenschaft, der über die Vertreterversammlung jederzeit abberufen werden kann. Die Vorstände sollen eine Genossenschaft getreu des Förderzwecks der Satzung im Sinne der Mitglieder leiten. Die Vorstände sind nicht die Eigentümer der Wohnungsgenossenschaften.
Genossenschaft mit mehr als 1500 Mitgliedern können statt einer Mitgliederversammlung auch das System der Vertreterversammlung installieren. Es handelt sich dann um eine indirekte, repräsentative Demokratie der Mitglieder.
Die gewählten Vertreter sollen die Interessen der Mitglieder gegenüber den Vorständen und Aufsichtsräten artikulieren.
Die Namen und Kontaktdaten der gewählten Vertreter erhalten alle Mitlglieder auf Anfrage bei der Genossenschaftsverwaltung in Form einer Vertreterliste.
Wer hat seine Genossenschaftssatzung schon einmal gelesen?
Wem gehört eigentlich unsere Genossenschaft – welche Gestaltungsmöglichkeiten haben wir Wohnungsgenossen?