Genossenschaftsbewegung, da brauchen wir uns nicht zu wundern….

Erschienen am 24.04.2016

Der Kernpunkt jener Genossenschaftsbewegung die von F.W. Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch ins Leben gerufen wurde, war von Beginn an, dass Genossenschaften ausschließlich ihre eigenen Mitglieder und sonst nichts zu fördern haben.
Wenn einer von den beiden heute wieder kommen würde, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn er gleich darauf eine neue Genossenschaftsbewegung gegen die heutigen Genossenschaften ins Leben rufen würde.
Denn wenn Mitglieder von Genossenschaftsbanken nur geworben werden um den Schein zu wahren, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass 4/5 der Mitglieder nicht über die Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ Bescheid wissen.
Wenn Mitglieder nicht über die Rechtsform Genossenschaft Bescheid wissen und auch ihre Rechte nicht kennen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern wenn bei Generalversammlungen keine Fragen gestellt und alles abgenickt wird.
Wenn Vertreter von Genossenschaftsverbänden zwar in eigenen Veröffentlichungen darauf  hinweisen, dass die Möglichkeit der Auskehrung des vollständigen Jahresgewinnes an die Mitglieder möglich ist, aber dazu die Nichtinformation der Mitglieder, besonders vor Fusionsabstimmungen nicht lauthals bemängeln, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Mitglieder dann in jede Richtung über den Tisch gezogen werden können.
Wenn Genossenschaftsakademien, deren Name eigentlich direkt auf die Rechtsform verweist, über Sinn, Zweck und zwingenden Auftrag der Rechtsform „eG“  nichts mehr lehren, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Vorstände von Genossenschaftsbanken keine Ahnung mehr vom Wesen einer Genossenschaft und deren gesetzlicher Zweckbindung haben.
Wenn einzusetzende und eingesetzte Vorstände von Genossenschaftsbanken Voraussetzungen erfüllen müssen über die genossenschaftsfremde Dritte anstelle der Mitglieder der einzelnen Genossenschaft entscheiden, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Vorstände, über deren Zulassung als Vorstand eine überbordende Verbands- und Bafinbürokratie entscheiden kann, diesen nach dem Mund reden.
Wenn Vorstände von Genossenschaftsbanken, die eigentlich aus den Reihen der (langjährigen) Mitglieder kommen sollten, ausschließlich durch Personen ersetzt werden die schnell eine Mitgliedschaft unterzeichnen, aber von Genossenschaft und deren Wesen keine Ahnung haben, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass einfache Mitglieder keine Ahnung mehr vom wahren Wesen einer Genossenschaft haben und mit der Ausschüttung einer mickrigen Dividende zufrieden sind.
Wenn Genossenschaftsbankvorstände ohne Satzungsbeschluss eigenmächtig Risikobeträge bilden dürfen über die sie auch noch frei verfügen können, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Mitglieder von ihnen nur noch als Stimmvieh benötigt werden.
Wenn Vertreter von Genossenschaftsverbänden in aller Öffentlichkeit behaupten können, dass der Auftrag zur Förderung der Mitglieder sich auf die Bevölkerung der Region bezieht, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass eine so großartige Idee nicht mehr den Mitgliedern Vorteile bringt, sondern nur noch einigen wenigen.
Wenn Genossenschaftsverbände, welche von Gesetzes wegen zum Schutz der vielen  Genossenschaftsmitglieder die Gewähr für die Erfüllung der Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes übernommen haben, die Erfüllung dieses zwingenden Auftrags der Rechtsform „eG“  nicht mehr prüfen sondern andere Interessen verfolgen, dann ist es Zeit, mindestens einen Teil des aus dem Jahr 1934 stammenden und auf dem „Führerprinzip“ beruhenden Prüfungsmonopols abzuschaffen.  Denn die Prüfung eines Jahresabschlusses und der Vermögenslage eines Unternehmens kann jederzeit auch von freien Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden.  Das Monopol eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes müsste sich dann lediglich auf jenen innersten Kern richten, der das Wesen jeder Genossenschaft ausmacht: Die Förderung der eigenen Mitglieder.
Da können die Verbandsoberen der Genossenschaftsorganisation, deren Prüfer und auch die Verwaltungsorgane einer Genossenschaftsbank noch so sehr auf einem Bein im Dreieck hüpfen und sich ärgern, der alleinige Auftrag jeder Genossenschaft, die eigenen Mitglieder zu fördern, steht im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung und daran ist nichts zu rütteln.
V.i.S.d.P.   Georg Scheumann
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