igenos Interessengemeinschaft der CO.NET Verbrauchergenossenschaft

 

https://meeting.hs.coop/b/udg-u9k-owi-zv8

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Das 8-Video-Meeting der CONET Mitglieder findet am Dienstag, den 5.November um 20:00h statt. Neuanmeldungen zum Video-Meeting (Bitte am bis 5.11.24  19:00h) ausschließlich  per  E-Mail unter Angabe der Mitgliedsnummer  an: AG.CONET@igenos.de

Das 7.Video-Meeting  der CONET-Mitglieder vom  1.10.24 ( 20:00h ) befasst sich mit der Verwertung der Ferienimmobilien der Tochtergesellschaft CO.NET Card Services S.L. sowie der Bewertung und Bewirtschaftung der Immobilien. Da die Bilanzsumme der Genossenschaft ca. 140 Mio. € beträgt, wurde auch diskutiert, was mit dem restlichen Vermögen der Genossenschaft geschehen ist. Ca. 20 Mio. € entfallen auf nicht eingezahlte Einlagen. Weitere 10 Mio € können als „Luftbuchungen“ bezeichnet werden, hier handelt es sich um nicht ausgezahlte, sondern thesaurierte (gutgeschriebene) Gewinnanteile. Da es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt  stellt sich auch mehrfach die Frage, inwieweit der genossenschaftliche Prüfungsverband und die BaFin versagt haben. Auch ob die zu Werbezwecken eingesetzte D&O-Versicherung zahlt, konnte nicht geklärt werden. Sollten sich weitere Hinweise zum Sachstand ergeben verweisen wir auf die Berichterstattung in den Genonachrichten.de

Am Dienstag, den  3.September 2024  ( 20:00h)   fand das 6.Video-Meeting der CONET Mitglieder statt. Die nächste Veranstaltung findet am Dienstag den 1.Oktober 2024 statt. Neuanmeldungen zum Video-Meeting (Bitte am 1.10.24 bis 19:30h)  per  E-Mail an: AG.CONET@igenos.de

Bei unserem Meeting geht es um die Ergebnisse  des  Berichts- und Prüfungstermin am 24.07.24 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG. Erstellungsdatum 10.07.2024 Autor: Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster
Unternehmenshintergrund
Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG bot ihren Mitgliedern lukrative Verzinsungen auf Genossenschaftsanteile und investierte diese Gelder über eine Tochtergesellschaft (CO.NET Card Services S.L.) in Luxusimmobilien, hauptsächlich in Spanien. Die Bilanzsumme stieg von 4 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 141 Millionen Euro im Jahr 2021.

Verlauf des Antragsverfahrens
Das Insolvenzverfahren wurde durch mehrere Fremdanträge im Januar und Februar 2024 eingeleitet. Im März 2024 stellte die Schuldnerin einen Eigenantrag auf Insolvenz. Es wurden mehrere gerichtliche Anordnungen getroffen, darunter ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin.

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Das Geschäftsmodell der CO.NET war durch Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Stade zusammengebrochen, was die Sanierungsbemühungen erheblich erschwerte. Das Unternehmen hatte ein geringes Eigenkapital und massive Verluste in den letzten Jahren, während das Geschäftsmodell nicht mehr tragfähig war.

Vermögenswerte und Verwertung
Die Schuldnerin besaß eine Beteiligung an der spanischen Tochtergesellschaft, die zahlreiche Immobilien hielt. Aufgrund von Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft und rechtlicher Unsicherheiten war eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens nicht möglich. Eine Verwertung der Immobilien in Spanien ist geplant, um mögliche Erlöse zur Masse zuzuführen.

Aussichten
Die Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens wurden als gering eingeschätzt. Die Vermögenswerte reichen voraussichtlich nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken.

Weiteres Verfahren
Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Der Insolvenzverwalter setzt seine Ermittlungen fort, insbesondere im Hinblick auf mögliche Anfechtungsansprüche und die Verwertung von Immobilienvermögen.

Weitere Infos:
https://www.genonachrichten.de/2024/07/02/die-insolvenz-der-co-net-verbrauchergenossenschaft-eg-ein-ueberblick/

Am 6.August 2024 fand das 5.Video-Meeting der CONET Mitglieder statt. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst.

Es gibt ein neues Forum unter dem sich CONET Mitglieder zum direkten Informationsaustausch unter Angabe der Mitgliedsnummer anmelden können:     https://conet.xobor.de/

igenos hat an der Gläubigerversammlung vom 24.07.24 in Stade teilgenommen und wurde durch Gerald Wiegner vertreten.

Laut Telefonat  mit Herrn RA Gehlen / KÖSTER Insolvenzverwalter vom 6.08.24 wird geprüft, ob und in welcher Form eine Information der Mitglieder über die Gläubigerversammlung erfolgt. 

Infos zur Gläubigerversammlung 24.07.2024

Teilnehmer waren Vertreter der Behörden / des Finanzamt / der   Sozialversicherungsträger, Vertreter der Gemeinde Drochtersen, div. Einzelgläubiger sowie die bekannten Rechtsanwälte aus Düsseldorf und Leipzig,  die angeblich jeweils 500 Mandate vertreten.

Zusammenfassung:
Der Insolvenzverwalter Köster schilderte die Situation und die mit der Beschlagnahmung verbundenen Schwierigkeiten. Die Kassen sind leer.
Die Genossenschaft verfügt somit über keine nennenswerten liquiden Mittel.

Es wird geprüft wie die Darlehen der CONET eG an die Tochtergesellschaften zurückgeholt werden können.

Es wird geprüft ob und inwieweit  Ansprüche gegen diverse Versicherungen bestehen

Es wird geprüft,  ob Regressansprüche gegen externe Dienstleister wie Steuerberater und den Genossenschaftsverband geltend gemacht werden können.

Der Insolvenzverwalter wurde von der Gläubigerversammlung bestätigt, wobei die bekannten Rechtsanwälte einen eigenen Kandidaten präsentieren wollten.

Das Gericht schließt sich der Meinung des Insolvenzverwalters an, dass die
Genossen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer nicht zu den Gläubigern zählen.

Aus diesem Grund waren die bekannten Rechtsanwälte nicht stimmberechtigt.

Die Verfahrensdauer wird auf nicht unter 5 Jahre geschätzt.   

SONSTIGES:

Die Kommunikationspolitik des Insolvenzverwalters wurde von den Teilnehmers als nicht ausreichend bemängelt. igenos wurde beauftragt mit dem Insolvenzverwalter und den Ermittlungsbehörden Kontakt aufzunehmen

igenos prüft ob eine Beschwerde gegen das aggressive Auftreten der bekannten Rechtsanwälte bei der zuständigen Anwaltskammer sinnvoll ist.

Eine Anzeige wegen grober Missachtung der DSGVO (Datenschutz) ist aufgrund de hohen Streitwerts und Kostenrisikos derzeit nicht durchsetzbar.
Die bekannten Anwälte haben offensichtlich wiederholt persönliche Daten der Mitglieder genutzt um ein Eigengeschäft (Mandantenwerbung)  zu generieren.

Rückfragen bitte an:  AG.CONET@igenos.de 

Der Insolvenzverwalter veröffentlicht regelmäßig Informationen zum laufenden Verfahren.

Kommende Termine:
Dienstag, den  3.September 2024  /  Dienstag den 1. Oktober 2024
Dienstag, den  5.November  2024  /  Dienstag den 3. Dezember 2024. jeweils um 20:00h

 

17.07.24 WICHTIGER HINWEIS: Der Insolvenzverwalter hat ein externes Gutachten zur Beurteilung der Ansprüche der CONET Mitglieder veröffentlicht.
(hier verlinkt)
Das 5. CONET-Video Meeting findet am Dienstag den 6.08.2024 um 20:00h statt. Die Zugangsdaten werden wie gehabt 30 Minuten vor dem Meeting  bekannt gegeben. Wir werden u.a. über die Ergebnisse der Gläubigerversammlung vom  24.07.24 berichten. Aktuelle Informationen des Insolvenzverwalters liegen derzeit nicht vor können aber hier abgerufen werden.

Das 4. CONET-Video Meeting fand am  Dienstag den 2.Juli 2024 um 18:00h statt.
Die wesentlichen Inhalte sind im Beitrag von RA Benedikt-Jansen hier  nachzulesen.
Aktuelle Informationen über Vermietungssituation der Ferienimmobilien liegen nicht vor. 

Das CONET-Video Meeting am  Dienstag den 4.Juni 2024 hatte folgende Schwerpunkte: Es ging um die Frage  ob es einen rechtlichen Unterschied zwischen ausgeschiedenen Mitgliedern und Bestandsmitgliedern gibt. Hierzu folgt noch ein Beitrag in den GenoNachrichten

§ 38 InsO Insolvenzgesetz
Begriff der Insolvenzgläubiger

Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die
einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten
Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).

§ 39 InsO
Nachrangige Insolvenzgläubiger

(1) 1Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in
folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge,
berichtigt:
1. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden
Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger;
2. die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch
ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
3. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder
sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer
Geldzahlung verpflichten;
4. Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des
Schuldners;
5. nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf
Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus
Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen. …

 

Ab 17.00h wird die Seite freigeschaltet und das Diskussionsforum eröffnet. Auf vielfachen Wunsch wird der offizielle Starttermin auf 18:00h verschoben. Das gilt auch für die künftigen Meeting, die immer am 1.Dienstag im Monat durchgeführt werden.

Ziel der Veranstaltung ist ein „update“ und die Möglichkeit des Informationsaustausches der CONET Mitglieder untereinander.   

igenos  informiert an dieser Stelle die Mitglieder der CONET Verbrauchergenossenschaft über die aktuellen Entwicklungen +++ 8.05.24 Ein aktuelles UPDATE vom Insolvenzverwalter liegt vor. Die Unterlage kann hier abgerufen werden. +++++Am 7.05.24 fand eine  2. Videokonferenz mit zeitweise 75 CONET Mitgliedern statt.  Da es derzeit keine  wesentlichen Neuigkeiten gibt verweisen wir inhaltlich auf den folgenden Beitrag:  GenoNachrichten berichten über die CONET Insolvenz. Der Beitrag wurde aus gegebenen Anlass am 8.Mai 2024 ergänzt.  Zum Thema Haftungsfragen des Prüfungsverbands verweisen wir auf das  EVENTUS Verfahren   und die mit dem Deutschen Journalisternpreis ausgezeichnete Veröffentlichung DER ZEIT. Die nächste Video Konferenz findet am Dienstag den 4.06.24 statt. Interessenten werden gebeten sich unter der Angabe Ihrer Mitgliedsnummer  anzumelden.++++9.04.24 in den GenoNachrichten.de wird heute auf die Nachschärfung des Genossenschaftsgesetz eingegangen. Die entsprechende Bundesratsdrucksache ist hinterlegt.  Die Bemühungen kommen für CONET  leider zu spät. ++++ 04.04.24  Am Dienstag, den 02.04.24 fand eine Videokonferenz statt, an der zeitweise über 50 CONET-Mitglieder teilnahmen. Das Protokoll kann bei uns angefordert werden. Die nächsten beiden Termine finden am Dienstag, den 07.05.24 und Dienstag, den 04.06.24 jeweils um 17:00 Uhr im  BBB-Conference Center der Hostsharing eG statt.

Die Zugangsdaten werden jeweils 90 Minuten vor der Veranstaltung bekannt gegeben. 
Die wesentlichen Ergebnisse  unserer Videokonferenz haben wir schriftlich zusammengefasst.
Das vorläufige Insolvenzverfahren wird vom Bremer  Insolvenzverwalter WILMERKOESTER  betreut. Alle Vorgänge  zum aktuellen Verfahrensverlauf können hier verfolgt werden.
Die Protokolle  der  Videokonferenz vom 4.04.24 sowie die Zugangsdaten für zukünftige Videokonferenzen können CONET-Mitglieder weiterhin unter der bekannten E-Mail-Adresse AG.CONET(@)igenos.de abrufen.
In der CONET-Zentrale läuft lediglich der Anrufbeantworter. Wir gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter ein Call-Center freischalten wird. Der Insolvenzverwalter bittet ausdrücklich von telefonischen Anfragen abzusehen. Der Insolvenzverwalter wird Sie schriftlich über das weitere Verfahren informieren.

25.03.24 ++++ Ab dem 02.04.24 stellen wir den CONET-Mitgliedern jeden 1. Dienstag im Monat ab 17:00 Uhr einen  BigBlueBottom Videokonferenzraum zur Verfügung. Die Freischaltung des Raumes erfolgt jeweils ab 16:00h.Der Zugangscode für diese Veranstaltung wird ebenfalls ab 16:00h auf dieser Seite veröffentlicht. Anmeldename ist Ihre Mail-Adresse. +++ update 22.03.24.Uns liegen Schreiben verschiedener Rechtsanwälte vor, in denen CONET-Mitglieder aufgefordert werden Fragebögen auszufüllen und eine Vorauszahlung zu leisten. Wir sind uns nicht sicher, ob dieses Vorgehen mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist und ob die Anwälte Ihnen konkret weiterhelfen können. Bitte werfen Sie einen Blick auf die Internetseite des Insolvenzverwalters – dort werden in Zukunft auch die FAQ`s beantwortet. update 8.03.24. Das Insolvenzverfahren der CONET wird vom Bremer Insolvenzverwalter https://www.willmerkoester.de/verfahren/conet-verbrauchergenossenschaft-eg   betreut.  +++ update 2.03.24 18:00h Wir werden mit Anfragen von Genossenschaftsmitgliedern und Vermittlern überhäuft. Es geht um die CONET-MonatsSparer bzw. um die Frage, ob die Zahlungen weiter geleistet werden müssen und ob es eine Chance gibt, das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Eine eindeutige Antwort können wir derzeit nicht geben. Der Kauf von Genossenschaftsanteilen ist bindend. Die Genossenschaft kann die vollständige Einzahlung der gezeichneten Anteile verlangen. Die nicht eingezahlten Beträge werden in der aktuellen Bilanz als Forderung gegenüber den Genossen ausgewiesen. Uns liegen inzwischen unterschiedliche Beitrittserklärungen vor. Es wäre juristisch zu prüfen, welche Beitrittserklärung zugrunde gelegt wurde und wie diese vom Gericht ausgelegt wird.

Da die vereinbarten Sparziele nicht erreicht werden können, spricht aus Sicht der igenos nichts gegen eine sofortige Einstellung der Zahlungen. Wir empfehlen jedoch dringend, die Beträge per Dauerauftrag auf ein eigenes Sparkonto bei Ihrer Bank einzuzahlen. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie als Genossenschafter vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, den vollen Betrag einzuzahlen. 

Was passiert mit meinem eingezahlten Genossenschaftsguthaben? 

Bei der Auflösung der Genossenschaft wird das Vermögen durch die Anzahl der Geschäftsanteile geteilt. Bei einem Notverkauf reduziert sich der Betrag pro Genossenschaftsanteil.

Warum konnte das Hotel Paradis nicht zum geplanten Verkaufspreis verkauft werden?
Die Gründe. Die Kaufpreisvorstellung von 10 Mio. € konnte nicht realisiert werden, da bei jeder Immobilienbewertung ein sogenannter Ertragswert ermittelt wird.  Der Verkaufspreis kann deutlich über dem Ertragswert liegen. Der Preis wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. In diesem Fall stand die CONNET unter Verkaufsdruck und die Angebote waren zu niedrig.

Warum hat der zuständige Prüfungsverband die Mitglieder nicht informiert? Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände vertreten die Interessen der Genossenschaften – nicht die der Mitglieder. Wir von igenos kritisieren diese Praxis und setzen uns darum für die Interessen der Genossenschaftsmitglieder ein. In Absprache und im Auftrag von CONET haben wir einen neuen Prüfungsverband gesucht und gefunden. Mit diesem Prüfungsverband sollte eine Umwandlung der Rechtsform Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft erfolgen. Geplant war, nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme und Wertermittlung die für das CONET Geschäftsmodell ungeeignete Rechtsform zu wechseln.

Was spricht gegen die Rechtsform Genossenschaft? Die Rechtsform der Genossenschaft lebt von ihrem positiven Image. Dieses gute Image wurde bei der Vermarktung von Genossenschaftsanteilen durch sogenannte Genossenschaftsberater missbraucht. Hier hätte der zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband sofort einschreiten müssen. Dies gilt auch für irreführendes Informationsmaterial, in dem die Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft immer wieder hervorgehoben wurden.  

Wie geht es weiter? Wir werden uns einen Überblick verschaffen und ab dem 2. April jeden 1. Dienstag  im Monat eine Videokonferenz für CONET-Mitglieder anbieten. Weitere Infos folgen 

AG.CONET@igenos.de

+++update 27.02.24. Es gibt diverse widersprüchliche Pressemeldungen zu den Entwicklungen in der CONET eG.  Hier haben wir die Originalquelle hinterlegt.+++ update 27.02.24 12:00h.  Der zuständige Insolvenzverwalter hat sich bei uns gemeldet. Wir prüfen, ob und unter welchen Umständen die Monatssparer von ihren Zahlungsverpflichtungen befreit werden können.  +++ update 26.02.24  18:00h. Wir haben noch keine bestätigten Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegen und möchten auf Spekulationen verzichten. Wir haben den zuständigen Insolvenzverwalter kontaktiert  +++ Weitere Informationen folgen!

Die igenos Arbeitsgemeinschaft der CO.NET Mitglieder hat  den Vorstand und Aufsichtsrat der CONET eG bei der Umstrukturierung unterstützt.
Auch igenos wurde heute von dem BKA überrascht und bis Montag um Stillschweigen gebeten.
Daran möchten wir uns halten. Allerdings hat der NDR bereits folgendes berichtet:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Razzia-in-drei-Laendern-Betrug-an-Genossenschaft-in-Drochtersen,razzia2272.html

Wir wussten über diese Sache  bis heute gar nichts. Wir waren weder eingeweiht, noch hätten wir derartige Vorwürfe für möglich gehalten. Niemals hätten wir CoNet in unserer Eigenschaft als Vertretung der Genossenschaftsmitglieder beraten und fachlich unterstützt, wenn wir davon hätten ausgehen können, dass kriminelle Strukturen eine Rolle spielen. Wir sind davon ausgegangen, dass es sich um eine vorübergehende coronabedingte Schieflage handelt. Wir werden die Genossenschaftsmitglieder so weit es geht weiterhin unterstützen. Demnächst mehr darüber.

INFO zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der CONET Verbrauchergenossenchaft. 242 Mitglieder der Conet Verbrauchergenossenschaft folgten am Donnerstag, den 25.01.2024 dem Aufruf von igenos e.V., der bundesweiten Interessenvertretung von Genossenschaftsmitgliedern, um mit ihrem Vorstand und Aufsichtsrat über die aktuellen Entwicklungen in ihrer Genossenschaft zu diskutieren. Moderiert wurde die Veranstaltung von den drei igenos-Mitgliedern Dr. Almut Neumann, Dr. Martin Weigele und Gerald Wiegner. Ziel der offenen Diskussion war eine nüchterne Situationsanalyse, in der über das weitere Vorgehen, aber auch über die Frage „Was wird aus unserem Geld?“ gesprochen wurde. Die geplante Neuausrichtung der Genossenschaft ist nach Einschätzung der Interessengemeinschaft CO.NET dringend notwendig.

Dieser Teil hat sich mit der Insolvenz überholt. Wie soll es aber weitergehen? Was passiert wenn ein Teil der Mitglieder zeitgleich ihre Anteile kündigt?   Die Genossenschaft bekommt massive Probleme und wird zahlungsunfähig!   Die Folgen tragen dann alle Mitglieder.
Die allgemeinen Ergebnisse der Mitgliederversammlung stellen wir Ihnen in den nächsten Tagen vor. Darüber hinausgehende Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne vorab per E-Mail.  

Die Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ (eG) ist eine ganz besondere Rechtsform, da sie eine mitgliederorientierte Rechtsform ist. Kapitalorientierte Gesellschaften wie AG oder GmbH fördern ihre Anteilsinhaber mittels Gewinnmaximierung mit einer Steigerung des Unternehmensvermögens. Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet ihre Mitglieder zu fördern. Genossenschaftsmitglieder sind gem. § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG beim Ausscheiden aus der Genossenschaft bewusst von einer Beteiligung am Vermögen ihrer Genossenschaft ausgeschlossen. Daraus ergibt sich in logischer Konsequenz, dass Gewinnmaximierung wie in anderen Rechtsformen nicht das Ziel einer Genossenschaft sein kann.

Wir planen am 2.Juli 2024 um 18:00h unsere 4. Videokonferenz 
Weitere Einzelheiten folgen. Der Zugangscode wird am 2.07.24
hier bekannt gegeben.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Schreiben Sie uns unter der Angabe Ihrer CONET Mitgliedsnummer

igenos e.V. 06542 9693841
AG.CONET E-Mail AG.CONET@igenos.de
Kirchstr. 26 Ansprechpartner: Dr. Martin Weigele, Gerald Wiegner
56859 Bullay

Die igenos Arbeitsgruppe der CO.NET Mitglieder unterstützt den Vorstand und Aufsichtsrat der CO.NET Verbrauchergenossenschaft bei der…

  • Auswahl eines neuen Prüfungsverband
  • Einberufung einer Generalversammlung
  • Umstrukturierung der CO.NET eG

igenos hat  bereits bei der CoopGo Förderauftragsprüfung der CO.NET eG  festgestellt, dass eine Genossenschaft ein demokratisch organisiertes Unternehmen ist, in dem die Mitglieder mitentscheiden. Jedes Mitglied der CO.NET eG hat nur eine Stimme. Allerdings haften auch – wie auch bei jeder anderen Rechtsform – alle Mitgliedereigentümer mit ihrer Einlage.   Zu den Besonderheiten der Rechtsform gehört allerdings auch, dass die Mitglieder beim Austritt aus ihrer Genossenschaft zwar an den Verlusten, nicht aber am inneren Unternehmenswert beteiligt werden.  Dies ist per Genossenschaftsgesetz weitgehend ausgeschlossen, da Genossenschaften ihre Mitglieder fördern sollen und keine größeren Vermögen ansammeln dürfen. Das hört sich nun kompliziert an, aber zur Sammlung von Kapital hat der Gesetzgeber andere Rechtsformen geschaffen. Bereits vor mehr als 150 Jahren erklärte  Schulze-Delitzsch, der Verfasser des Genossenschaftsgesetzes und Gründer der ersten Volksbanken, dass bei kapitalintensiven und mitgliederstarken Genossenschaften auch die Umwandlung in eine genossenschaftliche AG in Frage kommt und den Mitgliedern dieses nicht zu verwehren sei. Die Genossenschaftsidee und das Prinzip ein Mitglied eine Stimme bleiben bei der genossenschaftlichen AG erhalten und auch die Mitbestimmung ist gewährleistet. Statt Genossenschaftsanteile erhalten die Genossenschaftsmitglieder nun aber Aktien, die nicht an der Börse gehandelt werden, sondern in der Genossenschaft verbleiben. Hierzu gibt es Beispiele aus dem Bankensektor, indem die Rechtsform der genossenschaftlichen AG etabliert ist.

Schwarzes Brett – hier finden Sie Hinweise
zur aktuellen Entwicklung der CONET eG 

Die außerordentliche Mitglieder Versammlung der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG fand am 25.01.2024 statt. 

Eine Reihe von CONET-Mitgliedern hat einen großen Teil ihrer Altersvorsorge in das Unternehmen investiert.
Nun stellt sich die 100-Millionen € Frage. Wie retten wir unsere Genossenschaft? Was gibt es für Alternativen. 

Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Derzeit werden Mitglieder der CO.NET Verbrauchergenossenschaft von einer Gruppe von Anwälten umworben, damit sie ihre Mitgliedschaft kündigen. Die Anwälte versprechen, dass sie es gerichtlich durchsetzen, dass die eingezahlten Mitgliedsanteile per Gerichtsbeschluss sofort auszuzahlen sind. Das mag verlockend klingen, ist aber ein neues Geschäftsmodell für die Anwaltszunft, bei dem saftige Honorare winken und das nicht zu Ende gedacht ist. Es gibt im Genossenschaftsgesetz nämlich einige Besonderheiten. Genossenschaften sind Gemeinschaftsunternehmen.  Zunächst muss der Vorstand den Wert der Anteile ermitteln, bevor sie überhaupt ausgezahlt werden können. Wenn nun mehrere Genossenschaftsmitglieder – aus welchen Gründen auch immer – ihr Kapital abziehen, fällt der Unternehmenswert und somit der Wert der Geschäftsanteile. In der Folge wird der Handlungsspielraum der Genossenschaft stark eingeschränkt und es droht eine Insolvenz oder eine Liquidation der Genossenschaft – mit allen ihrer Folgen. Von einer Insolvenz wären auch bereits ausgezahlte Geschäftsanteile betroffen, die noch 6 Monate nach Auszahlung der Genossenschaftsanteile per Gerichtsbeschluss zurückgeholt werden können. Eine etablierte  Genossenschaft mit guten Zukunftsperspektiven würde auf diese Weise ausgeschlachtet.

Bildnachweis: CONET eG