Genossenschaftsmitglieder bereiten eine Klage gegen die Organe der Rüsselsheimer Volksbank eG vor.
Der Hintergrund: Die 77 anwesenden Vertreter der Volksbank Rüsselsheim eG haben am 7. April 2022 im Rahmen der Vertreterversammlung einstimmig das gesamte Vermögen ihrer Genossenschaft verschenkt. Weitere 48 der insgesamt 125 Vertreter waren der Einladung zur Vertreterversammlung nicht gefolgt. In der Vertreterversammlung ging es um die Übertragung des Bankgeschäfts, der Kunden und Mitglieder auf die Frankfurter Volksbank. Damit verbunden war auch die Löschung der Rüsselsheimer Volksbank eG im Genossenschaftsregister. Inwieweit Vorstand und Aufsichtsrat haften, wird letztlich in einem Musterprozess zu klären sein. Denn es gab auch Alternativen zur Auflösung der Genossenschaft, die aber verschwiegen wurden.
Laut der Info-Plattform Fusion-Raiffeisenbank.de wurden mindestens 96 Millionen € Mitgliedervermögen ersatzlos verschenkt. Die Alternativen zur Fusion wurden nicht ernsthaft geprüft. Können Vorstand und Aufsichtsrat wegen Betrug durch Unterlassen haftbar gemacht werden? Fest steht der zuständige Genossenschaftsverband hat nur eine beratende Funktion.
igenos e.V. setzt sich bundesweit für die Interessen der Genossenschaftsmitglieder ein. Wir haben hier einige Informationen aufbereitet.
Die Volksbank Rüsselsheim verfügt über eine Hinterbliebenen Unterstützungskasse. Im Todesfall haben die Hinterbliebenen des Mitglieds einen Anspruch auf eine einmalige Zahlung aus dieser Kasse. Vorstand und Aufsichtsrat haben versäumt die Hinterbliebenden auf ihre Ansprüche aus der Hinterbliebenen Kasse hinzuweisen.
Rüsselsheimer_Volksbank_Vorschlag-Ergebnisverwendung (hier anklicken)
Welche Rolle spielen Vorstand und Aufsichtsrat in einer Genossenschaft?
Die Vorstände sind verpflichtet den im Genossenschaftsgesetz §1 beschriebenen Förderzweck im Sinne der Mitglieder auszuführen. Die Aufsichtsräte haben den Vorstand zu überwachen. Der Vorstand ist der von den Mitgliedern bestellte „Geschäftsführer“ der Genossenschaft, dieser kann aber von den Mitgliedern jederzeit abberufen werden.
Genossenschaften mit mehr als 1500 Mitgliedern können statt einer Generalversammlung auch eine Vertreterversammlung durchführen. Die von den Mitgliedern gewählten Vertreter sollen die Interessen der Mitglieder gegenüber den Vorständen und Aufsichtsräten durchsetzen. Namen und Kontaktdaten der gewählten Vertreter erhalten alle Mitglieder auf Anfrage bei der Genossenschaftsverwaltung in Form einer Vertreterliste.
Wir kritisieren bei der Volksbank Rüsselsheim die fehlende Transparenz bei der Auswahl der Vertreter und bei der Durchführung der Vertreterwahl. Hier verweigert die Volksbank Rüsselsheim den Dialog und jede Auskunft über die Wahlbeteiligung. Ein Großteil der Mitglieder waren nicht über den Wahltermin informiert.
Genossenschaften sind Gemeinschaftsunternehmen, darum werden Genossenschaften auch jährlich von einem Prüfungsverband geprüft. Dieser hat die Aufgabe den Vorstand zu kontrollieren. Im Rahmen der Qualitätskontrolle werden Genossenschaftsverbände regelmäßig von der Aufsichtsbehörde APAS geprüft. Alle diese Maßnahmen dienen zum Schutz der Mitglieder. Leider verfehlen Kontrollinstanzen oft dieses Ziel.