Erscheinen am 07.03.2017
Eingeführt im Jahr 1934 und unterzeichnet von Führer und Reichskanzler Adolf Hitler erhielten die Genossenschaftsverbände in Deutschland das sogenannte Prüfungsmonopol.
Zusammen mit der gleichzeitig eingeführten Pflicht, dass jede Genossenschaft im Deutschen Reich Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sein musste, wurden damit gleichzeitig sämtliche anderen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von der Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft ausgeschlossen.
Zwar wurden viele Gesetze aus der Nazizeit nach dem Krieg wieder aufgehoben, die Bestimmung über Pflichtmitgliedschaft und Prüfungsmonopol blieb bestehen.
Auch heute, im Jahr 2018, sind noch immer nicht als Genossenschaftsverband organisierte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von der Prüfung der Genossenschaften ausgeschlossen.
Doch nicht nur der freie Wettbewerb wird damit verhindert, es stellt sich auch die Frage, warum 20 Millionen Genossenschaftsmitgliedern die eigene Entscheidung darüber vorenthalten wird, ob sie so etwas wollen oder nicht.
Sind Genossenschaftsmitglieder vielleicht andere Menschen, denen man solch eigene Entscheidungen für ihre Genossenschaft nicht zumuten kann?
In Deutschland gibt es eingetragene Vereine mit Mitgliederzahlen von 7 Mitgliedern bis hin zu mehreren zehntausend Mitgliedern.
Gibt es zum Schutz von Vereinsmitgliedern eine Pflichtmitgliedschaft und eine gesetzliche Prüfungspflicht durch einen Pflichtprüfungsverband für Vereine? NEIN!
In Deutschland gibt es viele kleine und große Aktiengesellschaften die nicht an der Börse notiert sind. Deren Eigentümer sind die Aktionäre welche der AG ihr Geld zur Verfügung stellen
Gibt es zum Schutz von Aktionären eine Pflichtmitgliedschaft und eine gesetzliche Prüfungspflicht durch einen Pflichtprüfungsverband für Aktiengesellschaften? NEIN!
In Deutschland gibt es viele GmbH’s und andere Rechtsformen wie OHG, KG, KgaA. Dort gibt es ebenfalls Menschen, die dieser Gesellschaft ihr Geld zur Verfügung stellen und damit Miteigentümer der Gesellschaft und des betriebenen Unternehmens werden.
Gibt es zum Schutz der dortigen Anteilseigner eine Pflichtmitgliedschaft und eine gesetzliche Prüfungspflicht durch einen Pflichtprüfungsverband? NEIN!
Warum wurde dort keine gesetzlichen Pflichtprüfungsverbände eingerichtet?
Weil vom Gesetzgeber angenommen wird, dass die Mitglieder von Vereinen und ebenso auch die Anteilseigner von AG, GmbH und anderen Rechtsformen mündige Menschen mit gesundem Verstand sind, die selbst für sich entscheiden können was gut für ihr Unternehmen ist und was nicht.
Die mündig genug sind, sich bei der Gründung ihres Vereins oder ihrer AG, GmbH usw. auf ihr eigenes Wissen und Können zu verlassen und keinen Dritten.
Die mündig genug sind, die selbst erstellte Jahresbilanz – wenn überhaupt nötig – von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eigener Wahl prüfen zu lassen.
Sind mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland, von denen viele auch noch selbst in anderen Vereinen tätig sind, in einer Genossenschaft total anders und nicht mehr in der Lage selbst zu entscheiden.
Jede Genossenschaft – und sei sie auch noch so klein – muss einem Genossenschaftsverband angeschlossen sein und darf auch nur von diesem geprüft werden.
Werden Genossenschaftsmitglieder bevormundet? Beantworten Sie sich diese Frager selbst.
Das Prüfungsmonopol der Genossenschaftsverbände ist ein Relikt aus den finstersten Zeiten deutscher Vergangenheit. Das von 1933 bis 1945 geltende Führerprinzip wurde mit der Einführung von Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung auf die Genossenschaften übertragen. Es besteht bis heute und beschert seit damals den Genossenschaftsverbänden sprudelnde Erträge ohne übermäßige Anstrengungen.
Sind mehr als 20 Millionen Genossenschaftsmitglieder in Deutschland anders als Mitglieder von Vereinen, Aktionäre oder Gesellschafter. Warum wird ihnen nicht gestattet
-
Selbst zu entscheiden ob sie einen Verband angehören wollen oder nicht
-
Selbst zu entscheiden ob sie jährliche horrente Beiträge und Gebühren an einen Verband zahlen wollen, der ihnen vom Gesetzgeber aufgezwungen wird
-
Selbst zu entscheiden ob überhaupt und wer den Jahresabschluss prüfen wird.
-
Selbst zu prüfen ob der Vorstand ihrer Genossenschaft den vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Zweck eines genossenschaftlichen Unternehmens erfüllt.
Der Zweck jeder Genossenschaft ist darauf ausgerichtet, die Mitglieder zu fördern. Es geht dabei darum, dem einzelnen Mitglied konkrete Vorteile bei seinen Geschäften mit seiner Genossenschaft zu bieten und nicht durch Gewinnmaximierung Dividendenerfolg wie in anderen Rechtsformen zu generieren.
Bestimmend für den Genossenschaftsgedanken sind die drei Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.
Sind diese 20 Millionen Genossenschaftsmitglieder wirklich nicht fähig, ohne vorherige Begutachtung durch einen Genossenschaftsverband über ihre eigenen Angelegenheiten selbst entscheiden zu können.
Benötigen 20 Millionen Genossenschaftsmitglieder in Deutschland wirklich eine Pflichtmitgliedschaft nebst Prüfungspflicht in einem Genossenschaftsverband?
Wenn große Genossenschaften wie die Volks- und Raiffeisenbanken Gewinnmaximierung bis zum Exzess statt Förderung der Mitglieder betreiben können und sich manche sogar mit Billigung ihres Genossenschaftsverbandes erlauben dürfen, den Mitgliedern seit Jahren die Zahlung einer Dividende vorzuenthalten,
-
ist es dann wirklich noch nötig, einen gesetzlichen Pflichtprüfungsverband aufrecht zu erhalten, der seiner gesetzlichen genossenschaftlichen Pflichtaufgabe nicht mehr nachkommt?
-
Ist es dann wirklich noch nötig einen gesetzlichen Pflichtprüfungsverband aufrecht zu erhalten, der nicht mal mehr prüft ob und wie die Genossenschaftsmitglieder bei den Geschäften mit ihrer Genossenschaft gefördert werden?